Praxisvertretung
Das wichtigste zur Praxisvertretung auf einen Blick!

Welche Vorteile bringt mir die Praxisvertretung?
Ich habe als Praxisvertreter bereits in kleinen Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen und auch großen Einheiten, wie MVZ gearbeitet. Die Vorteile liegen auf der Hand. Der Praxisbetrieb kann regulär aufrechterhalten werden und es kommt zu keinem finanziellen Ausfall, da der Praxisvertreter über Ihre Abrechnungsnummer läuft.
Die angestellten Mitarbeiter können weiterarbeiten, die Prophylaxe durchgeführt werden und durch die Unterstützung des Vertreters Mehrarbeit und Überlastung entgegengewirkt werden.

Welche bürokratischen Hürden gilt es zu bewältigen?
Die bürokratischen Hürden sind nicht so hoch. Ein Praxisvertreter muss eine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen haben. Für kurze Zeitperioden reicht es der KZV mündlich oder schriftlich mitzuteilen, dass ein Vertreter für die Patientenversorgung da sein wird.
Für tageweise Vertretung ist dies nicht notwendig. Meistens muss ein 1-2 seitiges Formular ausgefüllt und unterschrieben an die KZV zurück zur Genehmigung/Anmeldung eines Vertreters. Man muss aber nicht, wie bei der Anmeldung eines angestellten Zahnarztes, durch den Zulassungsauschuss und irgendwelche Fristen beachten.

Honorar / Gehalt
Wie wird das Finanzielle geregelt (Gehalt, etc.) ?
Finanziell sind Praxisvertretungen anders geregelt wie z.B. unbefristete Anstellungen als Zahnarzt in einer Praxis / MVZ. Während für die Arbeit als Angestellter ein Festgehalt und eine mögliche Umsatzzahlung monatlich als Gehalt bezahlt wird ist dies in den meisten Fällen bei Praxisvertretungen durch ein fixes Stunden-/Tageshonorar vereinbart.
Dies ist frei verhandelbar und liegt üblicherweise bei ca. 80 EUR/STD bzw. 400-700 EUR/Tag. Wichtig ist auf jeden Fall, dass man alles schriftlich in einem Vertretervertrag festhält.
Thema Scheinselbstständigkeit
Bei der Arbeit als Vertretungszahnarzt besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Der juristische Sachverhalt zwischen dem Status „abhängige Beschäftigung“ und „Selbstständigkeit“ wird in Paragraph 7 des SGB definiert.
Zwei wesentliche Merkmale der echten Selbstständigkeit sind die Freiheit von Weisungen und die eigene Organisation. Um das Risiko zu vermeiden, arbeite ich mit juristisch geprüften Verträgen.